Der alte AStA und das gute Geld – Über den lockeren Umgang mit fremden Mitteln
In der heutigen Ausgabe der Duisburger Ausgabe der WAZ wurden Details über den Vertrag zwischen dem AStA der Universität Duisburg-Essen und der Verbraucherzentrale NRW bekannt. Für 32.000 Euro im Jahr bietet die Verbraucherzentrale NRW jeweils an einem Tag der Woche an beiden Campi der UDE eine kaum nachgefragte Sprechstunde an. Laut dem Bericht soll Stephan Krebs vom abgewählten RCDS die Kooperation eingefädelt haben. Entsprechend feiert er sich für diesem Deal auf der Website seines kommunalen Wahlvereins Junges Duisburg (JUDU) mit dem Hinweis, dass “die Beratung (..) für die Studierenden kostenlos” sei und “der AStA der Universität (..) die Kosten” übernehme.
Abgesehen von der Frage was JUDU mit dem AStA und seinen Mitteln zu schaffen hat, drängt sich der Eindruck auf, dass Herr Krebs kein Bewusstsein für die Herkunft der Gelder des AStAs hat. Der AStA hat keine eigenen Gelder, sondern verwaltet die der Studierenden! Die Aussage, dass die Beratung die Studierenden nichts koste, ist daher zumindest irreführend.
Die Frage, ob die Gelder für die Verbraucherzentrale überhaupt ohne Beschluss des Studierendenparlaments (StuPa) hätten verausgabt werden dürfen, muss noch geklärt werden. Denn auch hier gilt: Der AStA hat kein Geld! Die Studierenden haben Gelder und werden zuallererst durch das StuPa vertreten, dessen Beschlüsse (z.B. mit der VZ NRW zu kooperieren) der AStA auszuführen hat. Seit kurzem ist dieses Kräfteverhältnis zwischen StuPa und AStA wieder gerade gerückt. Dafür hat es der krachenden Abwahl der Listen RCDS, LAL, L.U.St. und LSD (die entweder marginalisiert wurden oder komplett aus dem StuPa geflogen sind) und einer neuen Mehrheit aus Juso HSG und GHG benötigt.











