Studentischer Tarifvertrag – Endlich auch in NRW
Studentische Hilfskräfte gehören zum festen Bestandteil an Universitäten und bilden unter anderem durch ihre Funktion als Tutorinnen und Tutoren ein wichtiges und mittlerweile unverzichtbares Fundament für die akademische Lehre. Dennoch werden sie viel zu oft ausgenutzt und haushaltstechnisch eher als „Sachmittel“ gesehen. Während die verbeamteten Professoren an dieser Stelle gerne das Lehrstuhlbudget schonen wollen, finden sich Hilfskräfte in prekären Arbeitsverhältnissen wieder. Arbeitsverträge dauern meistens nur wenige Wochen und Monate, es gibt weder Regelungen über Urlaubstage noch eine Bezahlung von Überstunden. Ein wirksamer Kündigungsschutz besteht genauso wenig und auch Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall sind kein Thema. Dabei stehen Hilfskräfte zum Beispiel in den Naturwissenschaften häufig in Kontakt mit gefährlichen Chemikalien.
Diese Arbeitsverhältnisse werden von den Studierenden selbst in den meisten Fällen aber nicht in Frage gestellt. Dies liegt vor allem daran, dass die Vorgesetzten oft zugleich Lehrende und Prüfer sind. Dadurch entsteht eine besondere Abhängigkeit, die eine Kritik an den Arbeitsbedingungen deutlich erschwert. Oft werden Hilfskräfte mit der Argumentation abgespeist, die wertvollen Erfahrungen, die man mache, seien schließlich wichtiger als die entsprechende Bezahlung. In Wahrheit ist es jedoch so, dass über zwei Drittel der Hilfskräfte auf den Hinzuverdienst dringend angewiesen sind. Das bestätigt die 17. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks. Anders ist es in Berlin. Dort hat man es durch Warnstreiks erreicht, einen Tarifvertrag für Studentische Hilfskräfte durchzusetzen und zu verteidigen. Und das bereits vor 30 Jahren! Finanziert ohne Studiengebühren! Auch aus Universitätssicht ist man dort damit zufrieden und hält die Aufwand-Nutzen-Relation für stimmig.
Wir fordern daher einen studentischen Tarifvertrag nach dem Berliner Vorbild auch für Nordrhein- Westfalen und die UDE. Dieser soll insbesondere einen Lohn von 11 Euro (vgl. HU Berlin: 10,98€), einen festen Zwei-Jahres-Vertrag über 40 Stunden monatlich, 31 Tage Urlaub im Jahr, einen ausreichenden Kündigungsschutz, Zeitzuschläge bei anfallenden Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, sowie während der Nachtzeit gemäß dem §35 des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) und eine angemessene Vor- und Nachbereitungszeit, sofern die Hilfskräfte mit Unterrichtsaufgaben betreut sind, enthalten. Wir schließen uns damit auch wesentlichen Forderungen der Gewerkschaften ver.di und GEW an und hoffen, diese gemeinsam voranbringen zu können.





